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(Grundlage ist die Berufsordnung für Heilpraktiker.)

Termine vergebe ich nach Vereinbarung: Kontakt

Terminabsagen bitte spätestens 24 Stunden vorher, für Termine ab 18:00 spätestens 72 Stunden vorher, anderenfalls stelle ich den Verdienstausfall in Rechnung.

Die rechtliche Grundlage im Verhältnis zwischen mir als Heilpraktikerin und Ihnen als Kunden ist der Dienstleistungsvertrag. Dementsprechend bitte ich um die Bezahlung meiner Leistung, sobald ich diese erbracht habe bzw. nach Rechnungsstellung, unabhängig vom Ergebnis der Behandlung.

Kostenübernahme durch Dritte (Krankenversicherungen, Beihilfen)
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist grundsätzlich eine Privatleistung; die daraus entstehenden Kosten tragen Sie unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte.

Wenn Sie privat krankenversichert bzw. zusatzversichert sind und/oder beihilfeberechtigt, können Leistungen von Heilpraktikern erstattet werden, sofern Ihr Vertrag diese Leistungen abdeckt.
Bitte klären Sie im Zweifelsfall vorab, ob und in welchem Umfang eine solche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu Ihren Vertragsleistungen zählt. Gerne können Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen auch an mich wenden Kontakt.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt i.d.R. keine Leistungen von Heilpraktikern.

Die aktuellen Preise für meine Leistungen erfragen Sie bitte bei mir direkt: Kontakt