(Stand 01.2017)
Behandlungskosten für Privatzahler (= Barzahlung)
[read more=weiterlesen less=verbergen]Sie tragen die Behandlungskosten selbst? Dann bitte ich um Barzahlung nach jeder Behandlung. Auf Wunsch erhalten Sie eine Einzel- oder Sammelquittung. Mit diesem Beleg können Sie die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich diese Zahlungen steuermindernd aus.
Anamnesesitzung | |
Bowen akut oder kennen lernen (ca. 1 Std.) | 70,00 € |
Bowen chronisch oder mehrere Beschwerden (ca. 1,5 Std.) | 110,00 € |
DO IN (1 bis max. 1,5 Std.) | 70,00 bis max. 110,00 € |
Körperarbeit, Chronisch (1,5 bis max. 2 Std.) | 110,00 bis max. 150,00 € |
Folgebehandlungen | |
Bowen-Therapie (ca. 1 Std.) | 70,00 € |
DO IN Individuell (1/2 – 1 Std.) | 40,00 bis max. 70,00 € |
Naturheilverfahren diverse (1/2 – 1 Std.) | 40,00 bis max. 70,00 € |
Körperarbeit (1,5 Std.) | 110,00 € |
Verlängerung einer Behandlung | |
Pro angefangene Viertelstunde | 17,50 € |
Behandlungskosten bei Rechnungsstellung
(mit oder ohne Private Krankenversicherung [PKV])
[read more=weiterlesen less=verbergen]Kostenübernahme durch Dritte (Krankenversicherungen, Beihilfen)
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist grundsätzlich eine Privatleistung; die daraus entstehenden Kosten tragen Sie unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte.
Wenn Sie privat krankenversichert bzw. zusatzversichert sind und/oder beihilfeberechtigt, können Leistungen von Heilpraktikern erstattet werden, sofern Ihr Vertrag diese Leistungen abdeckt.
Die Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an die aktuell gültige GebüH von 1985.
Bitte klären Sie im Zweifelsfall vorab, ob und in welchem Umfang eine solche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu Ihren Vertragsleistungen zählt.
Hierfür erstelle ich eine Honorarvereinbarung. Sie enthält detailliert die in Frage kommenden Gebührenziffern und die Kosten.
Gerne können Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen an mich wenden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt i.d.R. keine Leistungen von Heilpraktikern.
Bitte beachten Sie die Honorarvereinbarung. Der exakte Preis kann abhängig von den konkreten Gebührenziffern um einige Euro variieren.
Anamnesesitzung | |
Bowen akut oder kennen lernen (ca. 1 Std.) | ca. 75,00 € |
Bowen chronisch oder mehrere Beschwerden (ca. 1,5 Std.) | ca. 115,00 € |
Körperarbeit (1,5 Std.) | ca. 115,00 € |
Folgebehandlungen | |
Bowen-Therapie (ca. 1 Std.) | ca. 75,00 € |
Körperarbeit (1,5 Std.) | ca.115,00 € |
Verlängerung einer Behandlung | |
Pro angefangene Viertelstunde | ca. 20,00 € |